UNSERE LEISTUNGEN

Wir helfen Ihnen gerne und zuverlässig
bei Ihrem Verein

Vereins- und Stiftungs-

Beratung

Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, möchten diesen Status in der Regel behalten. Das Gemeinnützigkeitsrecht setzt hierfür die Vorgaben, bei deren Erfüllung wir Ihnen als Vereinsvertreter gerne helfen. Ob es hierbei um die satzungsgemäße Mittelverwendung, die Geschäftsführung des Vereins oder Fragen zur korrektenDeklaration von Einnahmen in Bezug auf die Umsatzsteuer und die Körperschaft- bzw. Gewerbesteuer geht, wir stehen an Ihrer Seite. Ebenso sollte bei beabsichtigten Satzungsänderungen zunächst steuerlicher Rat bei uns eingeholt werden. Falls das Finanzamt bereits negative Feststellungen in Bezug auf Ihren Verein getroffen oder angekündigt hat, überprüfen wir die Richtigkeit dieser Feststellung anhand der gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung durch die Finanzgerichte.

Als öffentlich anerkannte Stiftung stellt neben dem Gemeinnützigkeitsrecht die zuständige Landesbehörde weitere Anforderungen in Bezug auf die Tätigkeit und die Mittelverwendung der Stiftung. Auch hierbei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit die Anerkennung als öffentlich anerkannte Stiftung nicht verloren geht.

+49 (0) 241 9 90 82 90


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